Nach Angaben der Feuerwehr waren die ehrenamtlichen Frauen und Männer aus Lauenau und der Gemeindebrandmeister am Freitagabend (20.08.21) um 23.24 Uhr mit dem Stichwort „Rauchentwicklung aus PKW nach Verkehrsunfall, keiner eingeklemmt“ auf die Bundesstraße 442 alarmiert worden.
An der Einmündung zum Maxi-Autohof erwartete die 26 Helfer ein weit verstreutes Trümmerfeld in der Dunkelheit:
Ein Mercedes war nach dem Zusammenstoß auf der Fahrbahnseite Richtung Lauenau in den Graben geschleudert und stark beschädigt, ein Renault stand auf der gegenüberliegenden Fahrbahnseite an der Leitplanke.
Die beiden Fahrer waren verletzt und ansprechbar.


Schnell konnten die Feuerwehrleute zwar Entwarnung geben. Keines der Autos rauchte, vermutlich hatten die Anrufer nur den Qualm der ausgelösten Airbags wahrgenommen.
Trotzdem waren die Lichtmasten der Einsatzfahrzeuge eine willkommene Hilfe für die Besatzungen der beiden Rettungswagen, die die, glücklicherweise tatsächlich nicht eingeklemmten, Fahrer medizinisch versorgten und sonst an der dunklen Unfallstelle schlechter abgesichert gewesen wären.
Zusätzlich übernahmen die Feuerwehrleute die Vollsperrung der B442, die Ableitung des Verkehrs und stellten den Brandschutz sicher.
Beide Verletzte wurden vom Rettungsdienst nach einer ersten Behandlung in Krankenhäuser gebracht.


Unfallursache: Vermutlich alkoholisiert bei Rot gefahren
Nach ersten Ermittlungen der Polizei hatte ein 31-Jähriger aus dem Landkreis Hameln-Pyrmont mit seinem Renault von der A2 kommend das Rotlicht der Ampel missachtet und einen ebenfalls 31-Jährigen aus dem Landkreis Schaumburg gerammt.
Der war mit seinem Mercedes gerade bei Grün angefahren, um vom Maxi-Autohof kommend nach links Richtung A2 abzubiegen.
Das Auto schleuderte nach dem Aufprall herum und rutschte rückwärts in einen Graben, der Renault kam nach dem Zusammenstoß an der Leitplanke der Gegenfahrbahn zum Stehen.
Der mutmaßliche Unfallverursacher bestritt nach Polizeiangaben zwar, bei Rot gefahren zu sein, doch meldete sich ein Augenzeuge, der den Mercedes bei grünem Licht hatte abbiegen sehen.
Eine offenbar deutliche Alkoholfahne beim Renault-Fahrer sorgte bei den Polizisten für weitere Zweifel an dessen Angaben.


Fahrer will erst nach Unfall getrunken haben
Doch hatte der Fahrer dafür eine Erklärung, als ihn die Beamten auf die Alkoholfahne ansprachen:
Er habe NACH dem Unfall noch etwas getrunken!
Da die Polizei in jedem Strafverfahren die Pflicht hat, sowohl belastende als auch entlastende Beweise für oder gegen einen Verdächtigen zu sammeln, werden in solchen Fällen zwei zeitlich versetzte Blutproben von den Beamten veranlasst.
Nachtrag (24.08.21): Der Atemalkoholtest hatte einen Wert von 1,30 Promille ergeben, wie die Polizei später in dieser Pressemeldung mitteilte.


Gerichtsmediziner oder andere Sachverständige können mit den gemessenen Alkoholkonzentrationen später im späteren Strafprozess bestätigen oder widerlegen, ob der Mann vorher schon Alkohol im Blut hatte.


Für die unbezahlten Feuerwehrleute aus Lauenau war der Einsatz erst nach über 1,5 Stunden beendet, nachdem ein Spezialunternehmen die Fahrbahn gereinigt hatte und beide Unfallautos abgeschleppt waren.

